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   OLG Köln, 31.05.2012 - 7 U 216/11   

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https://dejure.org/2012,5513
OLG Köln, 31.05.2012 - 7 U 216/11 (https://dejure.org/2012,5513)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.05.2012 - 7 U 216/11 (https://dejure.org/2012,5513)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 7 U 216/11 (https://dejure.org/2012,5513)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast im Hinblick auf Schlaglöcher auf der Fahrbahn

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schlagloch: Verkehrssicherungspflichtverletzung - Haftung für Schlagloch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast im Hinblick auf Schlaglöcher auf der Fahrbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung bei 15 Zentimeter tiefem Schlagloch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Straßenbaulastträger haftet nicht für ungesichertes Schlagloch von 10 bis 15 cm Tiefe auf unbedeutender Straße

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 08.02.2007 - 8 U 199/06

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines 20 cm tiefen

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2012 - 7 U 216/11
    Soweit ersichtlich tendiert die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung (s. Überblick bei OLG Celle, Urteil v. 8.2.2007 - 8 U 199/06 - m.w.N.) dazu, eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht erst dann anzunehmen, wenn es sich um Schlaglöcher mit einer Tiefe von um die 20 cm handelt.
  • OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07

    Haftung des Trägers der Straßenbaulast für Unfälle durch Straßenschäden

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2012 - 7 U 216/11
    Dementsprechend lag auch der im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 3.3.2008 - 12 U 1255/07 - eine Fallgestaltung zugrunde, nach der auf einer Bundesautobahn durch ein dem geschädigten Kläger vorausfahrendes Fahrzeug große Asphaltbrocken aus einer früher bereits provisorisch sanierten Schadstelle aufgewirbelt worden waren (unter Ausbildung eines 20 cm tiefen Schlaglochs), welche umherflogen und zeitgleich mehrere Fahrzeuge erheblich beschädigten.
  • OLG Naumburg, 05.10.2012 - 10 U 13/12

    Amtshaftung: Bloßes Aufstellen eines Warnschildes bei einer Schlaglochtiefe ab 20

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss aber in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nach den Verhältnissen des Einzelfalls alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen, die für den sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl.: BGH VersR 1979, 1055; OLG Stuttgart VersR 2004, 215; OLG Celle, 8 U 199/06, zitiert nach juris; OLG Köln 7 U 216/11, zitiert nach juris).

    Für die Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht kommt es stets auf eine Gesamtschau aller relevanter Umstände des Einzelfalls an (vgl.: BGH VersR 79, 1055; OLG Köln, 7 U 216/11, zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 07.01.2016 - 7 U 160/15

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich des Zustandes einer Straße

    Bei einer solchen Sachlage hat der Senat bereits mit der auch von der Berufung zitierten Entscheidung vom 31.05.2012 (Az. 7 U 216/11) das Vorhandensein eines Schlagloches mit einer Tiefe von 10 cm bis 15 cm nicht als pflichtwidrig erachtet.
  • OLG Köln, 03.08.2023 - 7 U 173/22

    Verkehrssicherungspflicht: Wochenmarkt Veranstalter haftet

    Ob eine dahingehende Pflicht verletzt worden ist, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (st. Rspr., vgl. schon BGH, VersR 1979, 1055, so auch Senat, Urteil vom 31.05.2012 - 7 U 216/11-, juris Rn 6; Senat, Beschl. vom 13.02.2017 - 7 U 9/17, n.v.).
  • LG Köln, 13.09.2016 - 5 O 175/16

    Schlagloch - Staatshaftung und Zurechnung eines Mitverschuldens

    Zudem muss sich der Kläger ein anspruchsausschließendes Mitverschulden i.S.v. § 254 Abs. 1 BGB entgegenhalten lassen Auf ein Schlagloch der hier von dem Kläger behaupteten Größe hat sich ein Kraftfahrer durch entsprechend vorsichtige Fahrweise einzustellen, da ebene Straßen nicht überall zu erwarten sind (OLG Köln, Urteil vom 31. Mai 2012 - 7 U 216/11 -, juris).
  • OLG Koblenz, 13.02.2023 - 12 U 1770/21
    Eine derartige Kontrolldichte würde angesichts strenger winterlicher Verhältnisse und der Notwendigkeit der winterlichen Behandlung eines umfassenden Straßennetzes eine Überspannung der an das beklagte Land zu stellenden Anforderungen bei der Wahrnehmung seiner Sicherungspflicht darstellen und seine finanziellen, persönlichen und sachlichen Kapazitäten überfordern (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 31.05.2012, 7 U 216/11, juris).
  • LG Bonn, 06.04.2016 - 1 O 374/15

    Amtshaftung, Verkehrssicherungspflicht, Sackgasse, Fahrbahn

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - III ZR 58/78; BGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - III ZR 122/88 -, BGHZ 108, 273-277; OLG Köln, Urteil vom 31. Mai 2012 - 7 U 216/11; OLG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2016 - 7 U 160/15).
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